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Schulelternbeirat der HMS |
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Der Schulelternbeirat, kurz SEB, wird aus den Eltern- beiräten
der einzelnen Klassen für eine Amtsperiode von 2 Jahren gewählt.
Er übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus.
Im Zuge der Eigenverantwortlichkeit der Schulen das Unterrichtswesen
zu gestalten hat der SEB so z.B. ein Zustimmungsrecht bei Entscheidungen
der Schul- konferenz. Der Schulelternbeirat muss wesentlichen
Entscheidungen der Schul- und der Gesamtkonferenz zu- stimmen,
unter anderem der Entscheidung über das Schulprogramm. Er hat
auch ein Mitbestimmungsrecht bei Einrichtung und Beendigung
eines Schulversuchs und bei der Umwandlung einer Schule in eine
Versuchsschule. Außerdem hat der SEB Anhörrechte, Informationsrechte
und Initiativrechte. Kreis- und Stadtelternbeiräte, die ebenso
wie der Landeselternbeirat von Delegierten der Schul- elternbeiräte
gewählt werden, haben u.a. ein Anhörungs- recht bei Schulentwicklungsplänen
der Schulträger.
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